AGB Infos

Allgemeine Geschäftsbedingungen Ladies Only Festival

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Ladies Only Festival

– in der Fassung vom 01.10.2022 –

Präambel
Mit der Buchung eines Festivaltickets werden folgende Bedingungen anerkannt und wirksam. Dies gilt für sämtliche Tickets zum Ladies Only Festival.

Veranstalter
Veranstalter des Ladies Only Festivals ist die Gutmann Events GmbH & Co. KG, Freiburg im Breisgau. Etwaige Ansprüche sind immer gegen den Veranstalter zu stellen. Das Ladies Only Festival findet im Europa-Park in Rust bei Freiburg statt.

Buchungen, Stornierungen und Umbuchungen
Alle Ticketbuchungen – egal ob Online-Buchung im Internet oder Kauf eines Tickets persönlich vor Ort an den Tages- und Abendkassen sind verbindlich und können nicht auf andere Personen umgebucht werden. Bei Bestellung per Internet sieht der Einkaufsbereich ein Anmeldeformular vor, welches vollständig auszufüllen ist. Vor dem Absenden ist die Zustimmung zu den hier aufgeführten AGB erforderlich. Die endgültige Bestätigung erfolgt nach Eingang der Zahlung.

Bezahlung
Sämtliche Ticketbuchungen sind mittels Lastschrifteinzug oder (für Gäste aus Nicht-EU-Ländern) per Überweisung auf das im Bestellformular angegebene Bankkonto ohne Abzug zahlbar. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung binnen der genannten Zahlungsfrist seine Gültigkeit. Bitte beachten Sie: bei Überweisungen aus dem Ausland entstehende Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Rückzahlung bei Nichterscheinen
Ihre Buchung ist verbindlich. Im Falle Ihres Nichterscheinens (egal aus welchem Grund) werden 75% des von Ihnen gezahlten Betrages zurückerstattet. Es ist hierbei unerheblich, ob die Verhinderung schon im Vorfeld des Festivals feststeht oder erst direkt am ersten von Ihnen gebuchten Festivaltag bzw. -abend. Rabatte aus Gewinnspielen, Partner-Aktionen etc. werden hierbei nicht berücksichtigt; ausgenommen sind geldwerte Rabatte wie z.B. vorab erworbene Geschenkgutscheine. Als verhindert und nicht beim Festival anwesend werden alle Besucher gewertet, die bis 17 Uhr am letzten jeweils gebuchten Festivaltag ihr im Vorverkauf erstandenes Ticket nicht gegen Eintrittsbänder etc. eingelöst haben. Teilauszahlungen sind nicht möglich, eine Anreise erst am Sonntag berechtigt z.B. nicht zur Rückzahlung einer Karte für Samstag etc. Ausgenommen hiervon sind Buchungen für mehrere Personen auf einer Rechnung, bei denen anteilig Tickets nicht abgeholt werden. Hier erfolgt die Rückerstattung von 75% für den Teil der Buchung, für die keine Tickets abgeholt wurden. Diese Regelung gilt nicht für Hotelbuchungen sowie sonstige Ihnen in Zusammenhang mit dem Festival entstandenen Kosten (wie Fahrt, Porto etc.). Voraussetzung für eine Rückzahlung ist die Meldung schriftlich (per E-Mail oder Brief) innerhalb von 30 Tagen nach Festivalende an Gutmann Events GmbH & Co. KG.

Bitte beachten Sie: Die o.g. Regelungen greifen nur bei der Buchung über den auf der Festival-Webseite direkt verlinkten Ticketshop von Gutmann Events GmbH & Co. KG. Werden Tickets über Drittanbieter (bspw. Eventim, Reservix, Ticketmaster o. a.) gebucht, so gelten ausschließlich deren entsprechende Regelungen zur Rückgabe / Stornierung von Buchungen.

Abholung, Verwendung der Tickets
Sämtliche Tages- und Mehr-Tageskarten werden ausschließlich direkt beim Check-In vor Ort ausgegeben, gegen Vorlage des per E-Mail verschickten e-Tickets (bei im Vorverkauf erstandenen Tickets) oder gegen Barzahlung an den Tages- und Abendkassen. Der Check-In ist zu den auf dieser Webseite rechtzeitig bekannt gegebenen Zeiten während der Festivaltage geöffnet. Tickets können auch, so lange noch Restkarten zur Verfügung stehen, vor Ort gekauft werden. Für die sachgemäße Aufbewahrung Ihres Tickets sind Sie als Besteller selbst verantwortlich – der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuell verloren gegangene Tickets und es können keine Ersatztickets zur Verfügung gestellt werden. Eintrittsberechtigungen (Tickets) dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert oder verändert werden. Mit der Verwendung der Eintrittsberechtigung akzeptiert der Benutzer auch ausdrücklich die Hausordnung des Veranstaltungsortes Europa-Park in Rust. Die Mehr-Tages- und Tageskarten werden in Form von Kontrollarmbändern ausgegeben. Diese müssen am entsprechenden Tag vor Besuch eines Festivalangebots, wie Workshops etc., so am Handgelenk angebracht werden, dass sie nicht über den Handballen gezogen werden können. Sie sind während der gesamten Veranstaltung zu tragen und auf Verlangen vorzuzeigen. Sobald ein Kontrollarmband abgenommen oder durchgeschnitten wird, verliert es seine Gültigkeit. Es können keine Ersatzarmbänder zur Verfügung gestellt werden.

Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlungen
Besetzungs- bzw. Programmänderungen (Tanzlehrer, Workshops, Shows, etc.) bleiben vorbehalten.
Im Falle der Absage des Festivals kann/können die Karte(n) bis zu 60 Tagen nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsende gegen Erstattung des Kaufpreises auf dem Weg zurückgegeben werden, auf dem sie bezogen wurde(n). Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Kosten (z.B. für Anfahrt, Hotel, Vorverkaufs- oder Bearbeitungsgebühren) ersetzt.

ZUSATZ „Pandemie“
Für den Zeitraum, in dem behördliche Auflagen bzgl. einer Pandemie aufgestellt werden, gilt Folgendes: Sollten auf Grund behördlicher Vorschriften oder auf Grund wirtschaftlicher Überlegungen seitens des Veranstalters nur Teile der Veranstaltung (hier v.a. die Abendveranstaltung) abgesagt werden, erhalten Sie eine vollständige Rückzahlung desjenigen Anteils Ihres gezahlten Teilnahmebeitrags, der dem entfallenden Wert entspricht, z.B. den Wert der in der Tageskarte (für Samstag) enthaltenen Abendkarte. Der Wegfall einzelner Teile der Veranstaltung berechtigt nicht zum Rücktritt von einer Buchung, sofern und soweit die Veranstaltung im Übrigen stattfindet.

Haftung
Der Anmelder sowie jeder Teilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass weder seitens des Veranstalters noch des Europa-Parks eine Haftung übernommen wird und er die Workshops, Seminare und Abendveranstaltungen im Rahmen der Veranstaltung auf eigene Gefahr besucht. Für eventuelle Verletzungen oder Schäden haftet ausschließlich der Anmelder/Teilnehmer selbst. Der Veranstalter haftet für durch seine Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Regelung von Ansprüchen aus Schäden, die im Hotel und Cateringbereich auftreten, ist der Ansprechpartner die Europa-Park GmbH & Co – Freizeit- und Familienpark Mack KG. Für den Unterrichtsinhalt gewähren wir keinen Unterrichtserfolg.

Datenschutz
Alle Angaben zur Datenverwendung und zum Datenschutz finden Sie hier.

Fotografie / Videoaufnahmen / Urheberrecht
Der Veranstalter weist darauf hin, dass im Rahmen des Ladies Only Festival fotografiert und gefilmt wird. Filme und Fotos aller anwesenden Personen (Festivalteilnehmer, Besucher, Künstler, etc.) oder Ausschnitte, Zusammenschnitte etc. können veröffentlicht werden. Gleichzeitig können Filme und Fotos auch für Promotion- und Werbezwecke (z.B. Website, Folder, Pressemitteilungen, TV- und Kinospot, etc.) für das Festival (aktuelles Jahr und alle Folgejahre) und andere Veranstaltungen von Gutmann Events verwendet werden; auch zu weiterführenden kommerziellen Zwecken (Weiterverkauf von Fotos und Bildrechten). Mit der Anmeldung zum Ladies Only Festival erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden. Eigene Aufnahmen (Video, Foto etc.) dürfen während der Workshops nur während der jeweils letzten fünf Minuten eines Workshops gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr in Höhe von 300,- € erhoben. Es obliegt dem Veranstalter in diesem Falle auch, schon bestehendes Foto- oder Filmmaterial ersatzlos einzufordern. Bei wiederholtem Verstoß kann ein Besucher vom Festival ausgeschlossen werden. Alle Nutzungsrechte von Foto- und Videomaterial verbleiben bei der Gutmann Events GmbH & Co. KG bzw. bei früheren Rechteinhabern.

Sonstiges
Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen grundsätzlich nicht gestattet.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau

Veranstalter
Gutmann Events GmbH & Co. KG
Leo-Wohleb-Str. 1
79098 Freiburg im Breisgau

vertreten durch:
Gutmann Events GmbH & Co. KG vertreten durch die Komplementär-GmbH, die ihrerseits vertreten wird durch die Geschäftsführer der GmbH:
Matthias Blattmann
Hans Schmidt-Brinkmann

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie unsere FAQs